Grundvoraussetzung für den Erhalt der Trinkwassergüte ist ein regelmäßiger Wasserwechsel. Nach VDI 6023 muss dieser spätestens alle 72 Stunden stattfinden.
Gerade in öffentlichen Gebäuden wie bspw. Schulen oder Bürogebäuden kann es schnell zu Stagnation kommen – etwa an langen Wochenenden, Feiertagen oder während der Ferien. Verbleibt das Wasser zu lange in den Leitungen, können sich Bakterien wie Legionellen überdurchschnittlich vermehren. Um dem vorzubeugen, muss der regelmäßige Wasserwechsel über alle Entnahmestellen sichergestellt werden.
Neben dem regelmäßigen Wasserewechsel sind auch die Temperaturen des Wassers entscheidend, um eine übermäßige Vermehrung von Bakterien vorzubeugen. Hier gilt: Kaltwasser < 25°C & Warmwasser > 55 °C
Geeignete Werkstoffe und Produkte einsetzen
Auch die eingesetzten Werkstoffe haben Einfluss auf die Trinkwasserqualität: Metalle, Kunststoffbestandteile oder Ablagerungen können die Eigenschaften des Trinkwassers verändern und die hygienische Sicherheit beeinträchtigen. Deshalb dürfen nur geeignete und zugelassene Werkstoffe und Produkte eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlage bieten hier unter anderem § 14 und § 15 der Trinkwasserverordnung. Diese stellen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien, die mit dem Trinkwasser in Kontakt kommen.
Hinweis: Technische Regelwerke wie DIN EN 806-2, DIN 1988-200 und DVGW W 534 zeigen: Die Auswahl geeigneter Werkstoffe hängt auch von den Eigenschaften des Trinkwassers vor Ort ab. Planer sollten daher die Angaben des Wasserversorgers berücksichtigen und geeignete Werkstoffe sowie Komponenten frühzeitig festlegen.
Verbrühungsschutz und sichere Nutzung
Die DIN EN 806-2 sieht vor, dass Anlagen für erwärmtes Trinkwasser so geplant werden, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist. Für sensible Bereiche werden konkrete Temperaturgrenzen empfohlen: In Krankenhäusern, Schulen oder Seniorenheimen sollte die Auslauftemperatur 43 °C nicht überschreiten. In Duschanlagen von Kindergärten und speziellen Bereichen von Pflegeheimen sollte die Temperatur auf maximal 38 °C begrenzt sein.
Auch wenn diese Vorgaben normativ zunächst nur Empfehlungscharakter haben, können sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Betreiber maßgebliche Bedeutung erlangen. Betreiber müssen Nutzer vor der in der Norm beschriebenen Gefahr schützen – entweder durch Umsetzung der DIN-Empfehlungen oder durch andere Maßnahmen, die die erforderliche Sicherheit zuverlässig gewährleisten.