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Trinkwasserinstallationen rechtssicher planen und betreiben

Trinkwasserinstallationen müssen jeden Tag zuverlässig funktionieren. Hinter einer sicheren Versorgung steckt jedoch mehr als eine fachgerechte Montage. Entscheidend ist, dass Planung, Ausführung und Betrieb zusammenpassen und rechtliche Anforderungen von Anfang an berücksichtigt werden.

Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei rechtssicheren Trinkwasserinstallationen ankommt und wie SCHELL mit durchdachten Lösungen die Sicherheit in Planung und Betrieb unterstützt.

Trinkwasserverordnung als rechtlicher Rahmen

Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung und Betrieb

§ 13 der Trinkwasserverordnung stellt klar: Wasserversorgungsanlagen sind so zu planen, dass sie mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.

Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) versteht man technische Regeln oder Verfahrensweisen, die wissenschaftlich fundiert und in der Praxis allgemein bekannt und bewährt sind. Sie stellen den maßgeblichen technischen Standard dar und sind rechtlich grundsätzlich verbindlich. Dazu zählen unter anderem Normen (z.B. DIN-Normen), Richtlinien (z.B. VDI-Richtlinien) oder auch Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV-Vorschriften).

Wichtig: Die Einhaltung dieser Regeln ist keine Empfehlung, sondern Grundlage für eine fachgerechte Planung, Ausführung, Instandhaltung und den sicheren Betrieb von Trinkwasserinstallationen.

Warum Abweichungen kritisch werden können

Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind rechtlich kritisch. Gerade wenn es um Trinkwasserinstallationen geht, können Abweichungen hygienische Risiken mit sich bringen und die Gesundheit der Nutzer gefährden. Eine Abweichung ist deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar. Sie muss vertraglich vereinbart, technisch mindestens gleichwertig und nachweislich sicher sein. Der Auftragnehmer trägt dabei immer die Nachweis- und Informationspflicht.

Wichtig: Theoretisch mögliche Gesundheitsrisiken schließen bereits jede Abweichung aus.

Die klare Empfehlung für die Praxis: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sollten konsequent eingehalten werden. Abweichungen können rechtliche, hygienische und gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Verkehrssicherungspflicht: Verantwortung endet nicht mit der Installation

Neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik greift beim Betrieb von Trinkwasserinstallationen ebenfalls die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.

Diese besagt: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.

Wird diese Pflicht verletzt, können daraus Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB entstehen.

Gefahren erkennen und vermeiden

Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass erkennbare Gefahren für Nutzer vermieden werden. Für Betreiber von Trinkwasserinstallationen bedeutet das, sie müssen mögliche Risiken im Blick behalten und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Dazu zählen bspw. hygienische Risiken durch Stagnation, ungeeignete Werkstoffe oder auch Gefährdungen durch zu heißes Wasser.

Wichtig: Mögliche Risiken sollten bereits im Zuge der Planung berücksichtig werden. Planer sollten Betreiber auf mögliche Gefahren hinweisen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.

Betrieb, Wartung und Dokumentation

Die Verkehrssichrungspflicht bdeutet nicht nur, Gefahren einmalig bei der Planung zu vermeiden. Betreiber müssen auch im laufenden Betrieb dafür sorgen, dass aus der Trinkwasserinstallation keine Gefahren für Nutzer entstehen. Dafür sind regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Dokmentationen entscheidend.

Hinweis: Auch in Bezug auf Betrieb und Wartung bilden die allgemein anerkannten Regeln der Technik den Maßstab. Sie geben vor, welche Maßnahmen für einen sicheren und hygienischen Betrieb erforderlich sind.

Risiken in Trinkwasserinstallationen frühzeitig vermeiden

Trinkwasserhygiene sichern

Grundvoraussetzung für den Erhalt der Trinkwassergüte ist ein regelmäßiger Wasserwechsel. Nach VDI 6023 muss dieser spätestens alle 72 Stunden stattfinden.

Gerade in öffentlichen Gebäuden wie bspw. Schulen oder Bürogebäuden kann es schnell zu Stagnation kommen – etwa an langen Wochenenden, Feiertagen oder während der Ferien. Verbleibt das Wasser zu lange in den Leitungen, können sich Bakterien wie Legionellen überdurchschnittlich vermehren. Um dem vorzubeugen, muss der regelmäßige Wasserwechsel über alle Entnahmestellen sichergestellt werden.

Neben dem regelmäßigen Wasserewechsel sind auch die Temperaturen des Wassers entscheidend, um eine übermäßige Vermehrung von Bakterien vorzubeugen. Hier gilt: Kaltwasser < 25°C & Warmwasser > 55 °C

Geeignete Werkstoffe und Produkte einsetzen

Auch die eingesetzten Werkstoffe haben Einfluss auf die Trinkwasserqualität: Metalle, Kunststoffbestandteile oder Ablagerungen können die Eigenschaften des Trinkwassers verändern und die hygienische Sicherheit beeinträchtigen. Deshalb dürfen nur geeignete und zugelassene Werkstoffe und Produkte eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlage bieten hier unter anderem § 14 und § 15 der Trinkwasserverordnung. Diese stellen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien, die mit dem Trinkwasser in Kontakt kommen.

Hinweis: Technische Regelwerke wie DIN EN 806-2, DIN 1988-200 und DVGW W 534 zeigen: Die Auswahl geeigneter Werkstoffe hängt auch von den Eigenschaften des Trinkwassers vor Ort ab. Planer sollten daher die Angaben des Wasserversorgers berücksichtigen und geeignete Werkstoffe sowie Komponenten frühzeitig festlegen.

Verbrühungsschutz und sichere Nutzung

Die DIN EN 806-2 sieht vor, dass Anlagen für erwärmtes Trinkwasser so geplant werden, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist. Für sensible Bereiche werden konkrete Temperaturgrenzen empfohlen: In Krankenhäusern, Schulen oder Seniorenheimen sollte die Auslauftemperatur 43 °C nicht überschreiten. In Duschanlagen von Kindergärten und speziellen Bereichen von Pflegeheimen sollte die Temperatur auf maximal 38 °C begrenzt sein.

Auch wenn diese Vorgaben normativ zunächst nur Empfehlungscharakter haben, können sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Betreiber maßgebliche Bedeutung erlangen. Betreiber müssen Nutzer vor der in der Norm beschriebenen Gefahr schützen – entweder durch Umsetzung der DIN-Empfehlungen oder durch andere Maßnahmen, die die erforderliche Sicherheit zuverlässig gewährleisten.

Lösungen von SCHELL für mehr Sicherheit in Planung und Betrieb

Mit passenden Lösungen unterstützt SCHELL Planer, Fachhandwerker und Betreiber dabei, Trinkwasserinstallationen regelkonform zu planen und sicher zu betreiben.

Produkte und Nachweis für mehr Planungssicherheit

SCHELL unterstützt Planer, Fachhandwerker und Betreiber mit Produkten, die gezielt für den Einsatz in Trinkwasserinstallationen entwickelt wurden. Für alle trinkwasserberührenden Bauteile verwendet SCHELL ausschließlich Werkstoffe, die den hohen Anforderungen des Lebensmittel „Trinkwasser“ gerecht werden. Damit werden alle gültigen Regeln erfüllt.

Hinweis: Als Nachweis stellt SCHELL eine Konformitätserklärung zur Verfügung, die die hygienische Eignung der Produkte im Kontakt mit Trinkwasser bestätigt. Darüber hinaus verfügen zahlreiche Produkte über anerkannte unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen, beispielsweise durch den DVGW.

Verbrühungsschutz für sensible Nutzergruppen

SCHELL bietet verschiedene Lösungen, mit denen sich ein zuverlässiger Verbrühungsschutz einfach umsetzen und nachrüsten lässt.

Gerade in der Dusche besteht erhöhte Verletzungsgefahr durch heißes Wasser. Zur Gestaltung eines sicheren, barrierefreien Duschplatzes sollte daher immer auch ein Duschthermostat mit Verbrühungsschutz gehören. Die SCHELL Aufputz-Duscharmatur MODUS MD-T ist mit ThermoProtect-Technologie ausgestattet und sorgt dafür, dass die Wassertemperatur auch bei Druckschwankungen im System konstant bleibt.

Bei Ausfall der Kaltwasserzufuhr stoppt sie den Wasserfluss automatisch und schützt so sicher vor Verbrühungen. Die entriegelbare Temperatursperre stellt zudem sicher, dass sich die Wassertemperatur im normalen Gebrauch nur bis maximal 38 °C – wie in DIN EN 806-2 empfohlen – einstellen lässt. Zusätzlich sorgt die IsoBody-Technologie dafür, dass das Gehäuse der Armatur dank thermischer Entkopplung nahezu die Umgebungstemperatur beibehält und das Risiko von Verbrennungen beim Berühren ausgeschlossen wird.

Mit dem SCHELL Eckventil-Thermostat bietet SCHELL zudem eine praktische Lösung zum schnellen und unkomplizierten Nachrüsten von Verbrühungsschutz. Es minimiert das Verbrühungsrisiko, indem es die maximale Auslauftemepratur begrenzt – diese ist frei wählbar und kann z.B. gemäß DIN EN 806-2 auf maximal 43 °C festgelegt werden. Dank praxisgerechter Bauweise lässt sich das Eckventil-Thermostat auch unter beengten Baubedingungen leicht nachrüsten.

Wassermanagement für einen hygienischen Betrieb

Eine besonders smarte Lösung für einen hygienisch sicheren Betrieb ist das Wassermanagement-System SWS / SMART.SWS von SCHELL. Es unterstützt Betreiber dabei, die Trinkwassergüte zu erhalten und den regelmäßigen Wasserwechsel über alle Entnahmestellen sicherzustellen. Statt diesen Wasserwechsel manuell umzusetzen, können elektronische SCHELL Armaturen mit SWS / SMART.SWS vernetzt und zentral gesteuert werden. So lassen sich Stagnationsspülungen automatisiert durchführen – je nach Bedarf zeit- oder temperaturgesteuert. Das unterstützt den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation und hilft, hygienische Risiken durch Stagnation zu reduzieren.

Mit SMART.SWS wird das Wassermanagement zusätzlich ortsunabhängig möglich. Betreiber und Facility Manager können wichtige Betriebsparameter wie Stagnationsspülungen, Temperaturverläufe, Wasserverbräuche und Systemmeldungen per Fernzugriff und gebäudeübergreifend in Sekundenschnelle einsehen, überwachen und steuern. Die lückenlose Dokumentation unterstützt zudem den Nachweis, dass Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte durchgeführt wurden.

Regelkonform planen, sicher betreiben

Entscheidend für rechtssichere Trinkwasserinstallationen ist das Zusammenspiel aus fachgerechter Planung, geeigneten Produkten, sicherem Betrieb und nachvollziehbarer Dokumentation. Wer Risiken frühzeitig berücksichtigt, schafft eine verlässliche Grundlage für eine hygienisch sichere und regelkonforme Trinkwasserinstallation.

Praxis-Checkliste für Planung und Betrieb:

  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik von Beginn an berücksichtigen
  • Geeignete und trinkwasserkonforme Werkstoffe und Produkte einsetzen
  • Trinkwasserhygiene durch regelmäßigen Wasserwechsel sicherstellen
  • Temperaturen im hygienisch sicheren Bereich halten
  • Verbrühungsschutz für sensible Nutzergruppen einplanen
  • Regelmäßige Wartung, Kontrolle und Dokumentation

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