Grundsätzlich gilt: Der Erhalt der Trinkwasserhygiene sollte im Regelfall durch die normale Nutzung von Trinkwasser aus schlanken T-Stück-Trinkwasserinstallationen mit möglichst wenigen Entnahmestellen erfolgen. Im Wohnungsbau ist dies weitgehend der Fall. Zudem ist hier der Mieter/Bewohner für die regelmäßige Nutzung aller Armaturen verantwortlich.
Anders sieht es in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Sportstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aus, wo nicht sichergestellt werden kann, dass jede Entnahmestelle regelmäßig genutzt wird. Betreiber stehen dennoch in der Verantwortung, den Wasserwechsel einzuhalten.
In solchen Fällen sind automatisierte Spülsysteme eine sinnvolle und oft notwendige Ergänzung. Sie ersetzen nicht die Nutzung, sondern kompensieren deren Ausfall. In den meisten Fällen sind sie als endständige „Spülstationen“ im Regelbetrieb unverzichtbar, weil überkomplexe Ring-Installationen gar nicht mehr ohne automatisierte Spültechniken hygienisch sicher betrieben werden können.