iStock-1397811215-Bildnachweis-luismmolina_1920x600

Wenn Pseudomonaden oder andere Bakterien das Versorgungsnetz Ihres Wasserversorgers geentert haben – das können Sie tun

Trinkwasser ist in Deutschland das am meisten kontrollierte Lebensmittel und im Normalfall uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Dabei wird Leitungswasser sogar häufiger überprüft als abgefülltes Wasser. Dennoch kommt es – zwar selten, aber immer wieder – zu lokalen, temporären Verunreinigungen im kommunalen Versorgungsnetz wie zum Beispiel durch das Bakterium Pseudomonas aeruginosa oder coliforme Bakterien.

Dieser Beitrag zeigt, was Sie Zuhause tun können, um die Maßnahmen Ihres Wasserversorgers zu unterstützen und zur Trinkwasserhygiene beizutragen. 

Wie kommt es zu einer Verunreinigung des Wasserversorgungsnetzes?

Ursache für den Befall des kommunalen Wasserversorgungsnetz sind meist Baustellen oder undichte Stellen an Leitungen. Hier können Pseudomonaden oder coliforme Bakterien, die natürlicherweise im Erdreich, Oberflächen- und Grundwasser vorkommen, in das Rohrleitungssystem eindringen. 

Pseudomonas aeruginosa – wer ist betroffen?

Für gesunde Menschen sind Pseudomonaden in der Regel harmlos, da ein intaktes Immunsystem die Bakterien gut abwehren kann. Gefährlich wird es vor allem für Menschen mit geschwächtem bzw. noch nicht voll entwickeltem Abwehrsystem oder bestimmten Vorerkrankungen – in diesen Fällen können durch das Bakterium lebensbedrohliche Infektionen wie Lungenentzündungen oder Blutvergiftungen entstehen.

Typische Risikogruppen sind:

  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. durch Chemotherapie, HIV, Organtransplantation, schwere Grunderkrankungen)
  • Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen wie Mukoviszidose 
  • Menschen mit offenen Wunden oder Verbrennungen.
  • Patienten mit Kathetern, Beatmungsschläuchen oder anderen medizinischen Geräten im Körper
  • Krankenhauspatienten allgemein

Wer ist für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers bis zum Wasserzähler verantwortlich. In öffentlichen Gebäuden steht der Gebäudebetreiber in der Verantwortung, in Wohngebäuden sollten Vermieter und Mieter an einem Strang ziehen.
 

Maßnahmen des Wasserversorgers

Um eine Kontaminierung zu bekämpfen, wird das Versorgungsnetz mehrere Male mit Chlordioxid desinfiziert. Dazu werden die Rohre mit Chlor angereichertem Wasser gespült – die eingesetzte Menge ist so dosiert, dass sie für Menschen absolut unbedenklich ist, Pseudomonaden oder coliforme Bakterien aber zuverlässig abtötet. Betroffene Bürger erhalten im Vorhinein eine Mitteilung dazu und werden ebenfalls informiert, wenn die Maßnahme erfolgreich war. 

Tipp: Je nach Dosierung kann es vorkommen, dass man das Chlor riechen und ggf. auch schmecken kann. Während der Maßnahme sollten Sie Wasser zum Verzehr, Zähneputzen und Geschirrspülen abkochen. Das tötet die Bakterien sicher ab und befreit das Wasser vom Chlorgeruch – zurück bleibt Chlorid, das wir beispielsweise als Natrium-Chlorid (Salz) auf unsere Eier streuen.
 

So unterstützen Sie Maßnahmen des Wasserversorgers Zuhause

Wenn Ihr Wasserversorger Desinfektionsmaßnahmen mit Chlor durchführt, sollten Sie sicherstellen, dass das Chlor an jeden Punkt Ihrer Installation gelangt: Nutzen Sie also regelmäßig alle Armaturen, so dass die Leitungen im Gebäude gespült werden. Mithilfe der Spülungen kann das gechlorte Wasser auch hier Pseudomonaden oder coliforme Bakterien abtöten bzw. verhindern, dass sie sich ansiedeln. Denken Sie dabei auch an selten genutzte Entnahmestellen wie bspw. die Waschtisch-Armatur im Gäste-WC oder die Wannenarmatur im Bad. 

Tipp: Elektronische Armaturen von SCHELL übernehmen Stagnationsspülungen automatisch und helfen so, die Trinkwasserqualität zu sichern.

Maßnahmen in Kindergärten und Gesundheitseinrichtungen gegen Pseudomonas aeruginosa

In Gesundheits- und Kindergarten-Neubauten sollte während eines Befalls des kommunalen Rohrleitungssystems auf die Erstbefüllung der Trinkwasserinstallation im Gebäude verzichtet werden. Befüllen Sie erst, wenn die Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen sind und Ihr Wasserversorger Entwarnung gegeben hat. Ist dies nicht möglich bzw. ein Kindergarten oder eine Gesundheitseinrichtung ist bereits in Betrieb, können nach Anweisung durch das Gesundheitsamt auch Sterilfilter an allen Armaturen hilfreich sein. Die in diesen Einrichtungen ohnehin vorgeschriebene jährliche Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa sollte man sinnvollerweise auf den Zeitpunkt nach der „Entwarnung“ vorziehen. Dann haben Sie unmittelbar danach Gewissheit, ob die Trinkwasserinstallation des Kindergartens oder des Krankenhauses frei von diesen Bakterien ist.
 

Alles auf einen Blick: Abhilfe schaffen Zuhause

Ist das Rohrleitungsnetz des Wasserversorgers mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa oder coliformen Bakterien kontaminiert, sind für Zuhause folgende Maßnahmen empfehlenswert:

  • Vor und während der Desinfektion mit Chlor: Wasser zum Verzehr, Zähneputzen und Geschirrspülen abkochen
  • Chlordesinfektion des Wasserversorgers unterstützen: Alle Armaturen regelmäßig nutzen, so dass die Leitungen im Gebäude mit desinfizierendem Trinkwasser gespült werden.

Weitere Themen: